Lexikon: Schachtentrauchung
Warum werden Schachtentrauchungen in Aufzügen eingebaut? Infoschwerpunkt: Bayern.
Hintergrund Schachtentrauchung
Aufzugsschächte hatten in der Vergangenheit zur Be- und Entlüftung eine unverschlossene Öffnung nach Außen. Bei neu geplanten und neu gebauten Nicht-Wohngebäuden darf die Außenhülle die in der EnEV angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten.
Als Maßstab gelten die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile, die die wärmeübertragende Gebäudehülle bilden. Das hat zur Folge, dass die Öffnung im Aufzugsschacht geschlossen werden muss.
Diese Öffnung in der Wand wird aber als Rauchabzug für die Aufzugsschächte baurechtlich gefordert.
Auszug BayBo Art. 37 Aufzüge:
(3)
1 Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben.
2 Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann.
3 Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.
Aufzugsfirmen können ihr eigenes geprüftes Rauchabzugssystem mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung anbieten. Deren Wartung erfolgt dann nach Herstellerangaben. Auf der Grundlage der SPrüfV können Schachtentrauchungen auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden.

Schematische Darstellung einer Schachtentrauchung, Bildquelle: Herrmann & Gross
Rechtliche Grundlage
Als rechtliche Grundlage kann ein Auszug der „BayBo Art. 37 Aufzüge“ herangezogen werden:
(3)
1 Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben.
2 Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann.
3 Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.
Gerne stehen wir hier für Ihre Fragen zur Verfügung.

Blick auf und in eine Schachtentrauchung eines Aufzuges in Bayern
Leistungen von Herrmann & Gross
Prüfung n. SPrüfV | Benötigte Unterlagen | Dokumentation |
Rauchabzug, Aufzugsschacht, elektrisch | Produktunterlagen | Bericht in Datei- und Papierform |
Vorteile | Prüfergebnis vorliegend | |
Qualität | Statussicherung | Nachweis Qualitätsmanagement |

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