Lexikon: Schachtentrauchung

Warum werden Schacht­ent­rau­chungen in Auf­zügen eingebaut? Info­schwer­punkt: Bayern.

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Hintergrund Schacht­ent­rauchung

Aufzugsschächte hatten in der Vergangenheit zur Be- und Entlüftung eine unverschlossene Öffnung nach Außen. Bei neu geplanten und neu gebauten Nicht-Wohngebäuden darf die Außenhülle die in der EnEV angegebenen Höchstwerte nicht überschreiten.

Als Maßstab gelten die mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile, die die wärmeübertragende Gebäudehülle bilden. Das hat zur Folge, dass die Öffnung im Aufzugsschacht geschlossen werden muss.

Diese Öffnung in der Wand wird aber als Rauchabzug für die Aufzugsschächte baurechtlich gefordert.

Auszug BayBo Art. 37 Aufzüge:

(3)

1 Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben.

2 Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann.

3 Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.

Aufzugsfirmen können ihr eigenes geprüftes Rauchabzugssystem mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung anbieten. Deren Wartung erfolgt dann nach Herstellerangaben. Auf der Grundlage der SPrüfV können Schachtentrauchungen auf die Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft und bescheinigt werden.

Schematische Darstellung einer Schachtentrauchung

Schematische Darstellung einer Schachtentrauchung, Bildquelle: Herrmann & Gross

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Rech­tliche Grund­lage

Als rechtliche Grundlage kann ein Auszug der „BayBo Art. 37 Aufzüge“ herangezogen werden:

(3)

1 Fahrschächte müssen zu lüften sein und eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem freien Querschnitt von mindestens 2,5 v. H. der Fahrschachtgrundfläche, mindestens jedoch 0,10 m2 haben.

2 Diese Öffnung darf einen Abschluss haben, der im Brandfall selbsttätig öffnet und von mindestens einer geeigneten Stelle aus bedient werden kann.

3 Die Lage der Rauchaustrittsöffnungen muss so gewählt werden, dass der Rauchaustritt durch Windeinfluss nicht beeinträchtigt wird.

Gerne stehen wir hier für Ihre Fragen zur Verfügung.

Blick einer Rauchabzugsklappe / Aufzug-Schachtentrauchung

Blick auf und in eine Schachtentrauchung eines Aufzuges in Bayern

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Leistungen von Herrmann & Gross

Prüfung n. SPrüfV Benötigte Unterlagen Dokumen­tation
Rauch­abzug, Aufzugsschacht, elektrisch Produkt­unterlagen Bericht in Datei- und Papierform
Vorteile Prüf­ergebnis vorliegend
Qualität Status­sicherung Nachweis Qualitäts­manage­ment
Prüfsachverständiger und Auftraggeber geben sich die Hand

Stress­frei.
Un­kompli­ziert.
Zu­ver­lässig.

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Alexandra Herrmann & Werner Gross
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