Inspektion

Hygienische Inspektion von Lüftungs­anlagen

Inspektion

Hy­gienische An­forder­ungen an Lüftungs­anlagen nach VDI 6022 erfolgreich nachweisen

Als Grundlage für die Durchführung der Hygiene-Erstinspektion und der Hygieneinspektion werden Arbeitsstättenverordnung,  VDI 6022 Blatt 1, soweit anwendbar sowie die technischen Regelwerke udn technischen Anlagenbeschreibungen, soweit vorhanden, herangezogen.

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Wie oft muss eine Inspektion durchgeführt werden?

Nach VDI 6022 gilt für Anlagen mit Befeuchtungseinrichtungen ein Intervall von 2 Jahren.
Anlagen ohne Befeuchtungseinrichtungen müssen alle 3 Jahre inspiziert werden.

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Wen betrifft die VDI 6022

Die hygienischen Anforderungen an Wartung, Inspektio und Reinigung von Lüftungsanlagen gilt für alle raumlufttechnischen Anlagen in Büros, Versammlungsstätten, Schulen, Verwaltungsgebäuden und Produktionsstätten.

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Hygiene-Erstinspektion (RLT-Anlagen)

Gemäß VDI 6022 (Blatt 1 / Tabelle 7) beinhaltet die Hygiene-Erstinspektion:

  • Aufnahme der notwendigen Daten vom Planer für die RLT-Anlage gemäß Prüfliste
  • Aufnahme der notwendigen Daten vom Hersteller für die RLT-Anlage gemäß Prüfliste
  • Prüfung vor Ort gemäß Prüfliste der Lüftungsanlage

Abschließend wird ein Hygiene-Erstinspektionsbericht für jede RLT-Anlage bzw. ein Protokoll in 1-facher Ausfertigung von uns an Sie übergeben.

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Hygienei­nspektion einer RLT-Anlage

Gemäß VDI 6022 (Blatt 1 / Punkt 7.4) beinhaltet die Hygieneinspektion bei Herrmann & Gross:

  • 4x Abklatsch-Orte
  • 1x Tupferprobe
  • Hygieneinspektion auf Grundlage der Checkliste, Tabelle 8

Abschließend wird von uns Ihr Prüfbericht erstellt und in 1-facher Ausfertigung an Sie übergeben.

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Optionale Bausteine: Luftkeimmessung

Gerne können wir die Prüfung Ihrer RLT-Anlage um eine Luftkeimmessung nach VDI 6022 (Blatt 1 / Punkt 7.4) erweitern. Die Erweiterung der Hygieneinspektion beinhaltet dann zusätzlich die Luftkeimmessung der Außenluft, der Zuluft und der Abluft im RLT-Gerät.

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Das Wichtigste im Überblick

 

Hygiene Erst­inspektion Benötigte Unter­­lagen Gewünschte Unter­­lagen
Lüftungs­anlagen (Aufent­halts­bereich v. Personen) keine Lüftungs­schemata
Geräte­karte(n)
Pläne
Hygieneinspektion nach VDI 6022 Berechnung Maßnahmen
Lüftungs­anlagen (Aufent­halts­bereich v. Personen) keine Lüftungs­schemata
Geräte­karte(n)
Pläne

In beiden Fällen erfolgt eine Doku­mentation in Datei- und Papier­form.

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Ihr Benefit

Regelmäßige, hygienische Inspektionen von RLT-Anlagen sind essenziell für einen sicheren Betrieb und den Gesundheitsschutz aller Nutzer:innen.

Darüber hinaus kann der langfristig energieeffiziente Betrieb gesichert und mögliche Folgekosten eingespart werden, da auftretende Mängel frühzeitig erkannt und adäquat reagiert werden kann.

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Mögliche Konsequenzen?

Neben den rechtlichen Konsequenzen, die Betreiber:innen von RLT-Anlagen treffen können, stehen vor allem die Gesundheitsrisiken durch schlechte Luftqualität oder erhöhte Keimbelastungen im Vordergrund.

Service

Kostenlos

Gerne kümmern wir uns von Herrmann und Gross um das Termin­manage­ment von Folge­prü­fungen und erinnern Sie kostenlos und planungs­sicher an anstehende Prüf­termine.

Wissen

VDI 6022

Weitere Informationen zur VDI 6022 finden Sie in unserem Lexikon.

Prüf­sach­ver­ständige/r

Was genau ist eigentlich ein:e „Prüfsachverständige:r“? Mehr dazu in unserem Lexikon.

Weitere Leistungen

N
Brand­schutz­klappen
N
Ex-Bereiche
N
Hy­gieni­sche In­spektion VDI 6022
N
Rauch- & Wärme­abzug
N
Wand­hy­dranten
N
Klimaanlagen (GEG)
N
Gefährdungs­beurteilung
N
Lüf­tungs­anlagen
N
Türen, Tore, Feststell­anlagen
Logo: Prüfsachverständige Alexandra Herrmann und Werner Gross

FAQ

Was ist die VDI 6022?

Die VDI 6022 legt die hygienischen Anforderungen an Planung, Betrieb, Wartung und Inspektion von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) fest, um eine adäquate Innenraumluftqualität zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Weitere Informationen zur VDI 6022 finden Sie bei Wikipedia.

Erinnerung an Prüfung?

Brandschutztechnische Einrichtungen müssen regelmäßig neu geprüft werden. Gerne bieten wir Ihnen als kostenlose Serviceleistung die planungssichere Erinnerung an anstehende Prüftermine an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Bilder­galerie Lüftungs­anlagen

Wir. Für Sie.

Wie können wir Sie am besten unterstützen?

Schicken Sie uns kurz die wichtigsten Informationen zu Ihrer Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Mit den besten Grüßen,

Alexandra Herrmann & Werner Gross
Prüfsachverständige Dipl.-Ing. (FH)

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