Brandschutz
Rauch-Wärmeabzugsanlagen
Prüfung
Rauch-Wärmeabzugsanlagen (Anlage 16)
Wir prüfen für Sie Rauch-Wärmeabzugsanlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Mit der Bescheinigung von Herrmann & Gross erhalten Sie den Nachweis, dass keine baurechtlichen Mängel vorliegen und Ihre Anlage zum Prüfzeitpunkt einwandfrei funktioniert.
Notwendigkeit
In Bayern ist eine Bescheinigung über die Wirksamkeit einer RWA als offizielles Dokument („Anlage 16“) von Bauherren bzw. Betreibern der Baubehörde auf Verlangen vorzulegen.

RWA im Einsatz. Bildquelle: Eigen
Prüfrhythmus
Laut Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV) ist die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauchableitungen und Entrauchungsanlagen sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch wiederkehrend vorzunehmen.
Laut SPrüfV ist die wiederkehrende Prüfungen drei Jahre nach der Erstprüfung vorzunehmen.
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Service
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Wissen
Prüfsachverständige/r
Was genau ist eigentlich ein:e „Prüfsachverständige:r“? Mehr dazu in unserem Lexikon.
Weitere Prüfungen
Brandschutzklappen
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Türen, Tore, Feststellanlagen
Ex-Bereiche
Hygienische Inspektion VDI 6022
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FAQ
Wo finde ich Anlage 16?
Die Anlage 16 zur „Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen“ (§2 Abs. 1 SPrüfV, §24 PrüfVBau) findet sich unter folgendem Link als PDF (Abrufdatum: 03-2025).
Weiterführende Hinweise:
Was ist die SPrüfV?
Die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) stellt die Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen dar. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten sowie in Mittel- und Großgaragen.
Den Rechtstext im Gesamten finden Sie unter gesetze-bayern.de.
Erinnerung an Prüfung?
Brandschutztechnische Einrichtungen müssen regelmäßig neu geprüft werden. Gerne bieten wir Ihnen als kostenlose Serviceleistung die planungssichere Erinnerung an anstehende Prüftermine an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.