Brand­schutz

Rauch-Wärme­abzugs­anlagen

Prüfung

Rauch-Wärme­abzugs­anlagen (Anlage 16)

Wir prüfen für Sie Rauch-Wärmeabzugsanlagen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Mit der Bescheinigung von Herrmann & Gross erhalten Sie den Nachweis, dass keine baurechtlichen Mängel vorliegen und Ihre Anlage zum Prüfzeitpunkt einwandfrei funktioniert.

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Notwendig­keit

In Bayern ist eine Bescheinigung über die Wirksamkeit einer RWA als offizielles Dokument („Anlage 16“) von Bauherren bzw. Betreibern der Baubehörde auf Verlangen vorzulegen. 

Brandschutzklappen im Einsatz

RWA im Einsatz. Bildquelle: Eigen

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Prüf­rhythmus

Laut Sicherheitsanlagenprüfverordnung (SPrüfV) ist die Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Rauchableitungen und Entrauchungsanlagen sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch wiederkehrend vorzunehmen.

Laut SPrüfV ist die wiederkehrende Prüfungen drei Jahre nach der Erstprüfung vorzunehmen.

Videos

Service

Kostenlos

Gerne kümmern wir uns von Herrmann und Gross um das Termin­manage­ment von Folge­prü­fungen und erinnern Sie kostenlos und planungs­sicher an anstehende Prüf­termine.

Wissen

Prüf­sach­ver­ständige/r

Was genau ist eigentlich ein:e „Prüfsachverständige:r“? Mehr dazu in unserem Lexikon.

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Logo: Prüfsachverständige Alexandra Herrmann und Werner Gross

FAQ

Wo finde ich Anlage 16?

Die Anlage 16 zur „Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen“ (§2 Abs. 1 SPrüfV, §24 PrüfVBau) findet sich unter folgendem Link als PDF (Abrufdatum: 03-2025).

Weiterführende Hinweise:

SPrüfV, PrüfVBau

Was ist die SPrüfV?

Die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) stellt die Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen dar. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten sowie in Mittel- und Großgaragen.

Den Rechtstext im Gesamten finden Sie unter gesetze-bayern.de.

Erinnerung an Prüfung?

Brandschutztechnische Einrichtungen müssen regelmäßig neu geprüft werden. Gerne bieten wir Ihnen als kostenlose Serviceleistung die planungssichere Erinnerung an anstehende Prüftermine an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wir. Für Sie.

Wie können wir Sie am besten unterstützen?

Schicken Sie uns kurz die wichtigsten Informationen zu Ihrer Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Mit den besten Grüßen,

Alexandra Herrmann & Werner Gross
Prüfsachverständige Dipl.-Ing. (FH)

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