Brand­schutz

Prüfung von Brand­schutz­türen, Brand­schutz­toren & Fest­stell­anlagen

Prüfung

von Brandschutztüren, Brandschutztoren & Feststellanlagen (z.B. nach SPrüfV)

Technische Einrichtungen, die dem Brandschutz in Büros, Gewerbeflächen und Fertigungen dienen, sind einer der wichtigsten Bausteine, Menschen im Fall eines Brandes bestmöglich zu schützen. Entsprechend sinnvoll ist die regelmäßige Prüfung dieser Anlagen um den Schutz von Menschenleben dauerhaft aufrecht zu erhalten.

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Wie prüfen Wir?

Die Prüfung von Brandschutztüren, Brandschutztoren und Feststellanlagen erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrend in definierten Intervallen. In den jeweiligen technischen Prüfverordnungen (z.B. SPrüfV) sind diese Vorgaben hinterlegt.

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Auf welcher Grundlage erfolgt die Prüfung?

Die Grundlage unserer Prüfungen bilden die jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise der Hersteller. Diese stellen Sie uns bitte im Vorfeld zur Verfügung.

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Mehrwert

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Brandschutzeinrichtungen erhalten Sie einen Prüfbericht (schriftlich sowie elektronisch). Optional können Sie auch eine Fotodokumentation anfordern.

Service

Kostenlos

Gerne kümmern wir uns von Herrmann und Gross um das Termin­manage­ment von Folge­prü­fungen und erinnern Sie kostenlos und planungs­sicher an anstehende Prüf­termine.

Wissen

Prüf­sach­ver­ständige/r

Was genau ist eigentlich ein:e „Prüfsachverständige:r“? Mehr dazu in unserem Lexikon.

Weitere Prüfungen

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Brand­schutz­klappen
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Gefährdungs­beurteilung
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Lüf­tungs­anlagen
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Türen, Tore, Feststell­anlagen
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Ex-Bereiche
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Hy­gieni­sche In­spektion VDI 6022
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Rauch- & Wärme­abzug
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Wand­hy­dranten
Logo: Prüfsachverständige Alexandra Herrmann und Werner Gross

FAQ

Was sind Fest­stell­anlagen?

Unter Feststellanlagen (FstA) bzw. Türfeststellanlagen (TFA) sind Einrichtungen zu verstehen, die der Offenhaltung von Brandabschlüssen dienen. Im Fall eines Brandes oder von Rauchentwicklung verschließen diese Einrichtungen definierte Abschnitte während sie im Normalfall diese Bereiche offen halten.

Unter diese Einrichtungen fallen z.B.

  • Brandschutztüren,
  • Rauchschutztüren,
  • Rolltore

oder auch Brandschürzen.

Die einzelnen Einrichtungen bestehen dabei im wesentlichen aus Energieversorgung, der eigentlichen Feststelleinrichtung (z.B. Magnet mit Ankerplatte oder Türschließer), einem Branderkennungselement (etwa Brandmelder, Rauchschalter oder optischer Rauchmelder) sowie einem Schalter zum manuellen Auslösen der Einrichtung.

Was ist die SPrüfV?

Die Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) stellt die Verordnung über Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen dar. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen in Sonderbauten sowie in Mittel- und Großgaragen.

Den Rechtstext im Gesamten finden Sie unter gesetze-bayern.de.

Erinnerung an Prüfung?

Brandschutztechnische Einrichtungen müssen regelmäßig neu geprüft werden. Gerne bieten wir Ihnen als kostenlose Serviceleistung die planungssichere Erinnerung an anstehende Prüftermine an. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Wir. Für Sie.

Wie können wir Sie am besten unterstützen?

Schicken Sie uns kurz die wichtigsten Informationen zu Ihrer Anfrage und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.
Mit den besten Grüßen,

Alexandra Herrmann & Werner Gross
Prüfsachverständige Dipl.-Ing. (FH)

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